Sondervorteile

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Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. . 2001.

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  • Perimeterpflicht — ist eine abstrakte Beitragspflicht an einem öffentlichen Unternehmen (z. B. Hochwasserschutzbau), das im gemeinsamen Interesse der Grundeigentümer des Perimetergebietes liegt. Wortherkunft: griech. peri ‘um herum’ und griech. metron ‘Maß,… …   Deutsch Wikipedia

  • Satzung (Privatrecht) — Im Privatrecht bezeichnet Satzung eine schriftlich niedergelegte Grundordnung eines rechtlichen Zusammenschlusses. Die Bezeichnung Satzung wird auch im öffentlichen Recht genutzt. Im österreichischen und schweizerischen Vereinsrecht ist die… …   Deutsch Wikipedia

  • Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen — Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen (sog. Interessenkollision nach § 43a Abs. 4 BRAO) besagt, dass ein Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen in derselben Rechtssache vertreten darf, was zur Folge hat, dass ein Anwalt… …   Deutsch Wikipedia

  • Vereinssatzung — Im Privatrecht bezeichnet Satzung eine schriftlich niedergelegte Grundordnung eines rechtlichen Zusammenschlusses. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Vereinssatzung 2.1 Deutschland 2.2 Österreich 2.3 Schweiz …   Deutsch Wikipedia

  • Weltpostverein — Weltpostverein, Gesamtheit der dem Weltpostvertrage (s. d.) beigetretenen Staaten. Bis 1850 wurde der internationale Postverkehr von einer engherzigen Verkehrspolitik beherrscht; bei Abschließung der zahlreichen Postverträge kam es weniger auf… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Aktiengesellschaft — AG * * * Ạk|ti|en|ge|sell|schaft 〈[ tsi ] f. 20; Abk.: AG, AG., A. G., A. G.〉 Handelsgesellschaft, deren Grundkapital aus den Einlagen der Gesellschafter besteht, mit denen diese (beschränkt od. voll) haften u. aus denen sie in Form von… …   Universal-Lexikon

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung — GesmbH (österr.); Ges.m.b.H. (österr.); GmbH * * * Gesellschaft mit beschränkter Haftung,   Abkürzung GmbH, Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und mit einem bestimmten, durch den Gesellschaftsvertrag festgesetzten Kapital… …   Universal-Lexikon

  • qualifizierte Gründung — ⇡ Gründung einer AG mit ⇡ Sacheinlagen (⇡ Sachgründung), ⇡ Sachübernahmen oder gefährlichen Abreden (⇡ Gründerlohn, ⇡ Sondervorteile). Die q.G. unterliegt einer besonderen ⇡ Gründungsprüfung (§ 33 II AktG) …   Lexikon der Economics

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) — I. Rechtsgrundlagen:Gesetz, betreffend die GmbH (GmbHG) i.d.F. vom 20.5.1898 m.spät.Änd. II. Begriff/Haftung:⇡ Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, selbst unbeschränkt mit ihrem Vermögen haftend. Eine Haftung der Gesellschafter… …   Lexikon der Economics

  • Gründung einer AG — I. Ablauf:1. Die ⇡ Satzung (Gesellschaftsvertrag) ist in notariell beurkundeter Form durch die Gründer festzustellen (§§ 2, 23, 28 AktG). Sie muss bestimmen: (1) Firma und Sitz der Gesellschaft; (2) Gegenstand des Unternehmens; (3) Höhe des ⇡… …   Lexikon der Economics


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